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Nützliche Infos

Ilustrationsbild

Max. Beiträge Säule 3a:

CHF 7’056.– mit Pensionskasse
CHF 35’250.– ohne PK (max. 20% des Jahreseinkommens)

Beachten Sie die Fristen!

Bei nicht rechtzeitiger Einreichung der Steuererklärung verrechnet Ihnen das Steueramt im Kanton Aargau folgende Mahngebühren:

1. Mahnung CHF 35.–
2. Mahnung CHF 50.–

Die ersten Mahnungen werden im Juli verschickt.

Wichtig:
Mit einer rechtzeitig eingereichten Fristverlängerung wird keine Mahnung ausgestellt. Wir bitten Sie, uns die Unterlagen entweder bis Anfangs Juni zuzustellen oder uns bis dann den Auftrag zu erteilen, falls wir für Sie die Fristverlängerung in Auftrag geben sollen.

Sie können die Verlängerung auch selber online via www.ag.ch oder telefonisch bei Ihrem Steueramt in Auftrag geben.

Auch für nicht bezahlte Steuerrechnungen wird eine Mahngebühr erhoben:

1. Mahnung CHF 35.–
2. Mahnung CHF 100.–

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